Nach Urlaub im Risikogebiet Wann haben Reiserückkehrer Anspruch auf ihren Lohn?

Bonn · Nach dem Urlaub ist vor der Quarantäne: Wer wissentlich in ein Risikogebiet reist und sich danach in Isolation begibt, muss mit Gehaltsausfällen rechnen. Wir erklären, wann es weiter Geld gibt, was der Arbeitgeber darf und was Arbeitnehmer beachten müssen.

 Wer wissentlich in ein Risikogebiet reist und sich danach in Isolation begibt, muss mit Gehaltsausfällen rechnen.

Wer wissentlich in ein Risikogebiet reist und sich danach in Isolation begibt, muss mit Gehaltsausfällen rechnen.

Foto: dpa/Sina Schuldt

Wohin in den Herbstferien? In der Corona-Krise bekommt diese Frage eine ganz neue Bedeutung. Denn es zählt vor allem – aber nicht nur – die mögliche Ansteckungsgefahr. Sollte es sich beim Urlaubsziel um ein Risikogebiet handeln, dürfte sich auch der Arbeitgeber für die Pläne seiner Mitarbeiter interessieren. Denn wer nach den Ferien in Quarantäne gehen muss und nicht aufs Home Office ausweichen kann, steht am Ende vielleicht sogar ohne Gehalt für diese Zeit da.