Nach Dieckmann-Urteil Ex-WCCB-Investor Kim will eigenes Urteil prüfen lassen

Bonn · Nachdem die Bonner Ex-Oberbürgermeisterin Bärbel Dieckmann zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von einer Million Euro verurteilt worden ist, will nun der frühere WCCB-Investor Man-Ki Kim sein eigenes Urteil in einem Wiederaufnahmeverfahren überprüfen lassen.

Bärbel Dieckmann mit "Investor" Man-Ki Kim beim Richtfest des WCCB am 19. September 2008.

Bärbel Dieckmann mit "Investor" Man-Ki Kim beim Richtfest des WCCB am 19. September 2008.

Foto: dpa

Der frühere WCCB-Investor Man-Ki Kim erwägt nach dem spektakulären Schadensersatzurteil gegen Ex-Oberbürgermeisterin Bärbel Dieckmann einen Wiederaufnahmeantrag in eigener Sache. Das bestätigte sein Bonner Anwalt Christoph Schiemann am Freitag auf GA-Anfrage. Sein Mandant habe ihm noch in der Nacht mit der Bitte kontaktiert, über Folgen der Dieckmann-Entscheidung mit ihm zu sprechen. „Er fragt sich, was das Urteil im Hinblick auf die Möglichkeit bedeutet, eine Änderung des Urteils in seinem eigenen Strafverfahren zu erreichen“, sagte Schiemann, der Kim erfolgreich gegen eine Schadensersatzforderung der Stadt Bonn verteidigt hatte.