Glosse: Eigene Gesetze in Mayschoß Großmeister am Werk
MAYSCHOSS · Raue Sitten auf dem Wohnmobilhafen in Mayschoß. Mit sehr unüblicher Methode wird dort versucht, für Ordnung zu sorgen. Und das auf einer Anlage, die für die Gemeinde betrieben wird.
Benehmen ist offensichtlich Glückssache“, meint zumindest der Betreiber des Wohnmobilhafens in Mayschoß gleich in der Überschrift eines bemerkenswerten Aushangs. Auf diesem Benimm-Schild hat er Regeln aufgestellt, die von den Nutzern des Camper-Parkplatzes einzuhalten sind. Wer sich nicht an die Hausordnung hält, der hat allerdings auch nichts zu lachen.
Da werden „Rote Karten“ – also Platzverweise – erteilt, Nutzer an den Pranger gestellt, es wird mit ausgebildeten Personen- und Objektschützern oder auch „hochgraduierten Kampfkünstlern“ gedroht. Gleich daneben: Das Foto des mit dem 10. Dan hochdekorierten Großmeisters Martial Arts, so eine Art netter Camper-Rambo.
Wohnmobil-Sünder, die angeblich ihr Schmutzwasser auf dem Platz entsorgten, finden sich flott mitsamt ihrem Autokennzeichen auf der Tafel der Bösen wieder. Namentlich aufgeführt wird auch, wer nach Auffassung des Platzbetreibers geschimpft oder gedroht hat. Und wer der Gemeinde die Parkgebühr „entzogen“ hat, darf ebenfalls fest damit rechnen, auf dem Mahn- und Anprangerschild verewigt zu werden. Gleich daneben, quasi als Piktogramm: die Rote Karte. Soll heißen: Hier nicht mehr. Du fliegst vom Platz.
Als „unmissverständliche Feststellung“ wird aufgeführt, dass keiner das Recht habe, die Platzordnung zu ignorieren „oder gar eigene Regeln aufzustellen“. Es folgt die Abbildung des ansonsten sicherlich netten Herrn N., des „Großmeisters“, mit dem bei Wettkämpfen getragenen roten Gürtel. Man bekommt eine düstere Ahnung, was passieren kann, wenn man sich mit dem Kampfkünstler und Träger des 10. Dan anlegt.
Wer mit all dem nicht so ganz einverstanden ist, der solle sich doch bitteschön einen für ihn geeigneteren Wohnmobilplatz suchen. Hier jedenfalls sei den „Weisungen“ des Platzwartes Folge zu leisten, heißt es.
„Der Platz wird privatrechtlich für die Gemeinde Mayschoß betrieben“, steht auf einem separaten Schild. Womit Herr Platzwart andeutet, dass er offenkundig behördlichen Schutz genießt. Ob das so bleibt?