Michaelishof in Mayschoß Hans Ulrich Jonas hofft auf einen "schnellstmöglichen" Beschluss
MAYSCHOSS · In die endlos scheinende Geschichte um bauliche Veränderungen am Michaelishof in Mayschoß und um die Erlangung einer gastronomischen Vollkonzession kommt Bewegung. Der Rat der Ortsgemeinde befasste sich jetzt mit den Stellungnahmen der Mayschosser Bürger sowie der "Träger öffentlicher Belange".
In großer Einigkeit schloss sich der Rat den Vorschlägen der Verwaltung an und leitete die vorgebrachten Anregungen weiter an das Planungsbüro und den Investor. Trotz der Fülle abzustimmender Punkte gab es nur eine Ablehnung und wenige Enthaltungen.
Investor Rudolf Josten hatte sein Anwesen am Ende der Mayschosser Dorfstraße und nahe am Rotweinwanderweg 2004 als in der Außenlage privilegierten Weinbaubetrieb mit Straußwirtschaft errichtet. Da die Gastronomie an schönen Tagen buchstäblich überlaufen war, hat Josten eine gastronomische Vollkonzession beantragt und will sein Anwesen umbauen.
Dazu erforderlich sind die Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde und die Änderung des Bebauungsplans der Ortsgemeinde. Das kombinierte Verfahren zieht sich schon seit vier Jahren hin. Die vorgebrachten Anregungen lassen darauf schließen, dass die Realisierung des Projekts möglich ist, wenn auch auf den Investor weitere Kosten zukommen.
Beispielsweise verlangt der Wasserversorgungsverband, dass 96 Kubikmeter Löschwasser für zwei Stunden sichergestellt werden. Das Wasserwerk Mayschoß verfügt allerdings nur über die halbe Kapazität. So müsste eine Druckerhöhungsanlage installiert werden. Alternative könnte eine ausreichend große Zisterne sein.
Für die Parkplätze fordert die Wasserwirtschaft genug Abstand vom Bach. Die Landwirtschaftskammer will sichergestellt wissen, dass die Wirtschaftswege nicht zum Parken benutzt werden. Die Kreisverwaltung äußert keine Bedenken in puncto Naturschutz und befürwortet das Projekt zur Stärkung der Wirtschaft. Und nach wie vor sehen die Gutachter keine großen Probleme für einen konfliktfreien Verkehr.
Die Verkehrssicherungspflicht und Verkehrsplanung liege bei der Gemeinde. Die Anregungen der Bürger werden in den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Michaelishof eingearbeitet, der dann offengelegt wird. Weitere Einsprüche sind möglich, über die der Gemeinderat befindet. Dann kommt der Beschluss. Bürgermeister Hans Ulrich Jonas hofft, dass dieser "schnellstmöglich" noch in diesem Jahr erfolgt.