Hintergrund: Was Metadaten verraten

Berlin · Verbindungsdaten geben ein detailliertes Bild über die Menschen ab, so sieht es der Europäische Gerichtshof. Die Daten lassen Rückschlüsse auf die Gewohnheiten, Aufenthaltsorte und soziale Beziehungen der Menschen zu, urteilten die Richter des EuGH.

Sie erklärten die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig. Dabei geht es nicht darum, was Menschen miteinander am Telefon besprechen oder in einer E-Mail schreiben. Es geht um Verbindungsdaten, die auch Metadaten genannt werden. Sie sollten unter der Richtlinie gesammelt werden, damit Ermittler später darauf zugreifen können. Die Metadaten zeigen an, wer wen anruft, wie lange ein Gespräch dauert und bei Telefonaten am Handy auch, wo sich die Personen dabei aufhalten. Wer wem wann eine SMS schreibt, fällt ebenfalls darunter.

"Im Mobilfunk gibt es ungefähr 30 Datenfelder, die bei jeder Kommunikation ausgefüllt werden", sagt der Grünen-Politiker Malte Spitz. "Sobald ich eine E-Mail bekomme, sobald ich eine Textnachricht verschicke, sobald ich meine Frau anrufe, wird festgehalten, wann das war, von welchem Telefon, mit welcher SIM-Karte, wo ich war, wo die andere Person war, und und und."

Spitz machte seine Vorratsdaten im August 2009 öffentlich, die Nachrichtenseite "Zeit Online" zeigte sie auf einer Karte. "Da musste ich schon einige Male schlucken", sagt Spitz. Er lehnt die Speicherung auf Vorrat ab und plädiert dafür, Kommunikationsdaten nur bei Verdächtigen zu sammeln.

Hinzu kommt: Verbindungsdaten geben teils Hinweise auf den Inhalt eines Gesprächs. Das gilt etwa, wenn jemand einen Arzt oder eine Beratungshotline anruft.

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