Ferienbeginn in NRW Immer häufiger Strafen für Schulschwänzer

Düsseldorf · Immer wieder verlängern Eltern die Ferien ihrer Kinder, um außerhalb der Hauptreisezeiten günstigere Flüge zu bekommen. Die Schulen zeigen das unentschuldigte Fehlen aber öfter an.

Mehr als 1000 Mal haben die Behörden in NRW im Jahr 2017 Bußgelder wegen unerlaubten Schulschwänzens vor oder nach den Ferien verhängt. Damit ist die Zahl der geahndeten Verstöße weiter gestiegen. Grund ist auch, dass die Schulen inzwischen restriktiver gegen die Praxis des illegalen Schwänzens vorgehen und unentschuldigtes Fehlen vermehrt anzeigen, teilte die Bezirksregierung Detmold am Montag mit.

Die Höhe der Bußgelder bemisst sich nach Angaben einer Behördensprecherin nach dem jeweiligen Einzelfall. Bis zu 1000 Euro Strafe können fällig werden. „Wir bewerten, ob eine Familie ihr Kind einen Tag oder eine ganze Woche unerlaubt aus der Schule nimmt. Und ob das schon mehrfach vorgekommen ist.“ Die Schulen können die Verstöße an die jeweilige Bezirksregierung melden.

2017 wurden im Regierungsbezirk Düsseldorf 390 Fälle von so genannten „Ferienverlängerern“ verfolgt - fast 60 mehr als im Jahr davor. In Detmold erteilte die Behörde 61 Bescheide, im Jahr davor waren es 55. Im Regierungsbezirk Arnsberg stiegen die Zahlen von 406 im Jahr 2016 auf 474 im Jahr 2017. Und auch in Münster gab es mit 104 gegenüber 84 deutlich mehr „Ferienverstöße“, wie mitgeteilt wurde. Aus Köln lagen keine absoluten Zahlen dazu vor. Meist schlabbern die Familien den letzten Schultag der Kinder, um vorzeitig und meist günstiger verreisen zu können.

Die Teilnahme am Unterricht unterliegt der gesetzlichen Schulpflicht. Nur mit Erlaubnis der Schulleitung kann davon abgewichen werden. Dabei werde nicht berücksichtigt, ob eine Pauschalreise günstiger gebucht werden könne oder ein Ferienhausvermieter nur komplette Buchungswochen akzeptiere, heißt es bei der Bezirksregierung Münster.

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