Verbandstag in Niederdürenbach Inklusion bei der Feuerwehr

KREIS AHRWEILER · Der Verbandschef Rolf Genn führt die 2644 Mitglieder starke Interessenvertretung von 99 Einheiten im Kreis an. Dank einer Gesetzesnovellierung können auch Menschen mit körperlicher, seelischer oder geistiger Beeinträchtigung in der Feuerwehr mitwirken.

 Kreisfeuerwehrverband: Rolf Genn (2.von links) ernennt Elke Keldenich (Mitte) und Marco Betz (4. von rechts) im Beisein des Vorstandes zu Referatsleitern. Rechts: Kreisfeuerwehrinspekteur Udo Schumacher. Hinten: Kreisbeigeordneter Friedhelm Münch.

Kreisfeuerwehrverband: Rolf Genn (2.von links) ernennt Elke Keldenich (Mitte) und Marco Betz (4. von rechts) im Beisein des Vorstandes zu Referatsleitern. Rechts: Kreisfeuerwehrinspekteur Udo Schumacher. Hinten: Kreisbeigeordneter Friedhelm Münch.

Foto: Martin Gausmann

Zwei Prozent der Einwohner des Kreises Ahrweiler gehören dem Kreisfeuerwehrverband an. Das sind 2644 Mitglieder. Diese stolze Zahl nannte Geschäftsführer Jörg Beckmann bei der Verbandsversammlung am Freitagabend in der Oberdürenbacher Königssee-Halle. Der 1985 gegründete Verband vertritt die Interessen der 99 Feuerwehren zwischen Rolandseck und Müllenbach. Im Detail gehören 1838 aktive Wehrleute zur Truppe, 368 Alterskameraden, 416 Förderer, sechs Ehrenmitglieder sowie 13 Feuerwehrmusiker.

Deren Delegierte begrüßte Verbandschef Rolf Genn im Beisein von Vertretern der Hilfsorganisationen des Kreises wie Technisches Hilfswerk und Rettungshundestaffel, aber auch von Polizei, Bundeswehr und Politik, angeführt von der CDU-Bundestagsabgeordneten Mechthild Heil, dem Landtagsabgeordneten Guido Ernst und dem Kreisbeigeordneten Friedhelm Münch. Mit dabei waren auch Abordnungen des Landesfeuerwehrverbandes und der benachbarten Kreisverbände Mayen-Koblenz und Westerwald.

Von diesem Plenum machte Kreisfeuerwehrinspekteur Udo Schumacher auf Änderungen durch die Novellierung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes aufmerksam. So erfolge für die Kommunen eine Verbesserung der Einnahmesituation. Denn wenn Sanitätsorganisationen fürderhin die Feuerwehr zur Unterstützung bei rettungsdienstlichen Aufgaben anfordern, wird das künftig in Rechnung gestellt. Dazu gehören zum Beispiel Tragehilfen oder Türöffnungen, die einen Großteil der Einsätze der Wehren ausmachen. Wichtig für Schumacher: „Alters- und Ehrenabteilungen sind jetzt offiziell im Gesetz verankert, können an Übungen teilnehmen und im Einzelfall auch als Verstärkung bei Einsätzen angefordert werden.“

Angekommen ist bei den Freiwilligen Feuerwehren auch die Inklusion. So macht es die Gesetzesnovellierung möglich, dass Menschen mit körperlichen, seelischen oder geistigen Beeinträchtigungen mit Zustimmung der jeweiligen Bürgermeister in den Feuerwehren mitwirken können, wenn sie für die vorgesehene Tätigkeit geeignet sind. Und wichtig für Pendler: Feuerwehrleute können gleichzeitig in mehreren Einheiten aktives Mitglied sein. Ebenso wurde den Wehrleuten juristische der Rücken gegenüber den Kommunen gestärkt. „Eine Haftung von Feuerwehrleuten gibt es künftig nur noch bei vorsätzlicher schuldhafter Verletzung der Dienstpflichten“, unterstrich Schumacher.

Anerkennung gab es vom Kreisfeuerwehrinspekteur für die Kreisausbilder um Gerhard Oelsberg, die jährlich mehr als 600 Feuerwehrleute aus- und weiterbilden. Schumacher hofft, dass sich Wehrleute finden, „die diese Ausbildertruppe verstärken“. Verstärkung per Ernennung bekam der Kreisvorstand des Feuerwehrverbandes. Elke Keldenich ist künftig Referatsleiterin für die Bambini-Feuerwehr, von der es bislang eine im Kreis in Brohl gibt. Und Marco Metz aus dem Brohltal wurde für die Öffentlichkeitsarbeit bestimmt.