Kommunalaufsicht in Sinzig Keine Entlastung für Wolfgang Kroeger

SINZIG · Der frühere Bürgermeister muss mit der Hängepartie leben. Die Kommunalaufsicht sieht keinen Handlungsbedarf.

 Der ehemalige Bürgermeister von Sinzig, Wolfgang Kroeger.

Der ehemalige Bürgermeister von Sinzig, Wolfgang Kroeger.

Foto: Gausmann

Die Kommunalaufsicht im Ahrweiler Kreishaus sieht keine Notwendigkeit, bei der vom Sinziger Stadtrat im November ausgesprochenen Nichtentlastung des früheren Bürgermeisters Wolfgang Kroeger (CDU) tätig zu werden. Die gemeindliche Eigenverantwortung sei zu berücksichtigen, schrieb die Kommunalaufsicht.

Der Stadtrat in Sinzig hatte im vergangenen Juni erklärt, Kroeger für das Haushaltsjahr 2016 wegen der sogenannten Dienstwagenaffäre nicht entlasten zu wollen. Dies wurde seinerzeit auch der Aufsichtsbehörde gemeldet. Allerdings beanstandete man im Kreishaus, dass eine schriftliche Begründung fehle. Das beigefügte Sitzungsprotokoll sei in diesem Zusammenhang unzureichend. Die angemahnte schriftliche Begründung holte der Stadtrat im November nach, nachdem sie von der Kommunalaufsicht angefordert worden war.

Kommunalaufsicht verweist auf Ermittlungen

Diese Begründung reicht offensichtlich aus. „Wir sehen keine Notwendigkeit, aufsichtsbehördlich weiter tätig zu werden“, schrieb die Behörde in einem Brief, den Sinzigs Bürgermeister in der jüngsten Stadtratssitzung verlas. Dabei verwies die Kommunalaufsicht auf ein Ermittlungsverfahren gegen Kroeger „wegen des Anfangsverdachts der Untreue im Zusammenhang mit der Nutzung des Dienstwagens“. Wörtlich heißt es: „Das Ergebnis bleibt abzuwarten.“ Die Ermittlungen beziehen der Staatsanwaltschaft beziehen sich in erster Linie auf den strittigen Abschluss einer 2003 – kurz nach Kroegers Amtsantritt – geschlossenen Vereinbarung zwischen dem früheren Stadtoberhaupt und der damaligen Ersten Beigeordneten Charlotte Hager zur privaten Nutzung des Dienstwagens.

Nichtentlastung nur bei Vorlage schwerwiegender Gründe

Inwieweit diese Vereinbarung eine Begründung zur erteilten Nichtentlastung Kroegers für das Haushaltsjahr 2016 sein kann, geht aus dem Schreiben der Aufsichtsbehörde nicht hervor, zumal der frühere Stadtchef in allen Haushaltsjahren zuvor nach vorausgegangenen Prüfungen durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt sowie frühere Prüfungen durch den Landesrechnungshof entlastet worden war. Eine Nichtentlastung kann nur bei Vorliegen schwerwiegender Gründe ausgesprochen werden.

Kroeger befindet sich seit Dezember 2017 im Ruhestand.

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