Nach Tod von Dreijährigem Klage gegen Kita-Leiterin soll erneut geprüft werden

BAD BREISIG · Ein Dreijähriger ertrank in einem Gartenteich, nachdem er unbemerkt von den Erzieherinnen die Kindertagesstätte "Regenbogen" verlassen hatte. Eine Klage gegen die Kita-Leiterin sollte es nicht geben, dagegen legt die Staatsanwaltschaft nun Beschwerde ein.

Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat gegen den Beschluss des Amtsgerichts Sinzig, durch den die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen die Leiterin der Kindertagesstätte „Regenbogen“ in Bad Breisig abgelehnt worden ist, fristgerecht sofortige Beschwerde eingelegt.

Die Einlegung der sofortigen Beschwerde dient der Fristwahrung. Es wird umfassend zu prüfen sein, ob die von dem Amtsgericht Sinzig beschlossene Nichteröffnung des Hauptverfahrens durch das Ergebnis aller durchgeführten Ermittlungen gerechtfertigt ist. "Danach wird entschieden werden, ob die sofortige Beschwerde durchgeführt oder zurückgenommen werden soll." - Dies teilte die Staatsanwaltschaft dem General-Anzeiger mit.

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