ANZEIGE Gewerbeverein Lebendiger Adventskalender

Vom 1. bis 24. Dezember öffnen sich die „Türchen“

 Die besondere Weihnachtsbeleuchtung lockt in die Rheinbacher Innenstadt.

Die besondere Weihnachtsbeleuchtung lockt in die Rheinbacher Innenstadt.

Foto: Gerda Saxler-Schmidt

Will man Zeiten der Krise gute Seiten abgewinnen, dann gehören diese sicherlich dazu: Neue kreative Ideen entstehen. Eine davon realisieren die Akteure des Rheinbacher Gewerbevereins in der Adventszeit: den ersten Lebendigen Adventskalender in der Kernstadt. Denn wenn auch in diesem Jahr aufgrund der Pandemie der beliebte Weihnachtsmarkt wieder ausfallen muss, sollen die Mitbürger und Kunden dennoch nicht auf vorweihnachtliche Atmosphäre und Begegnung verzichten müssen.

Natürlich hat der Gewerbeverein die Innenstadt wieder mit der stimmungsvollen Weihnachtsbeleuchtung und rund 80 von Vereinen, Einrichtungen und Privatpersonen liebevoll gestalteten Weihnachtsbäumen geschmückt.

Darüber hinaus werden die teilnehmenden Geschäftsleute, Unternehmen und Gastronomen an jedem Abend in der Adventszeit vom 1. bis zum 24. Dezember ein „Türchen“ öffnen. Jeweils bei beginnender Dunkelheit um 17.30 Uhr sind alle Interessierten herzlich zu einer kleinen besinnlichen Feier im Freien vor den jeweiligen Geschäftsräumen eingeladen. „Jede und jeder der Teilnehmenden hat dann etwas anderes vorbereitet: die einen vielleicht einen kleinen Chor, andere einen Solo-Trompeter und wieder andere eine kleine Überraschung etwa in Form eines Give-aways“, sagt Mit-Organisatorin Sigrid Keller. Bei allen „Türchen“ werden das Erlebnis von Gemeinschaft in schwieriger Zeit und die Einstimmung auf das Weihnachtsfest im Mittelpunkt stehen.

Erwünschter Nebeneffekt: Die Kunden haben die beste Gelegenheit unverbindlich und persönlich Geschäfte, Unternehmen und Gastronomie kennenzulernen, die sie bis dahin noch gar nicht entdeckt hatten.

Die einzelnen Stationen des Lebendigen Adventskalenders werden über Flyer, Aushänge und die Medien veröffentlicht.

Für die Gestaltung der „Türchen“ und der kleinen Feiern gibt es keine Vorgaben. Außer dieser: die jeweils gültigen aktuellen Hygiene- und Verhaltensregeln der Corona-Pandemie sind zum eigenen und zum Schutz aller einzuhalten. sax

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