Kommentar zur Berechnung der Abwassergebühren in NRW Das Land muss nachbessern

Das Oberverwaltungsgericht urteilt: Die bisherige Praxis der Abwassergebühren-Berechnung ist nicht haltbar. Das kommt für viele überraschend. Gut ist das für Gebührenzahler. Doch es gibt auch eine Kehrseite, meint unser Autor.

     Ein Ingenieur inspiziert eine neu gebaute Abwasserleitung.

Ein Ingenieur inspiziert eine neu gebaute Abwasserleitung.

Foto: picture alliance / dpa/Daniel Reinhardt

Paukenschlag aus Münster“, betitelt der Bund der Steuerzahler NRW seine Pressemitteilung. Und er fügt hinzu: „Besser geht es kaum.“ Der Wortwahl nach zu urteilen, hat die Organisation offenbar nicht damit gerechnet, dass die höchsten Verwaltungsrichter des Landes der Stadt Oer-Erkenschwick und demzufolge allen 395 Kommunen die bisherige Praxis der Abwassergebühren-Berechnung „um die Ohren hauen“ würden. Die Überraschung beim Steuerzahler-Bund dürfte auch deshalb so groß sein, weil das Oberverwaltungsgericht die Rechtsprechung in diesem Bereich geändert hat. Schließlich hatte die Vorinstanz, das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, die Gebührenbescheide aus Oer-Erkenschwick noch abgesegnet.