Kommentar zum Karlsruher Urteil zur Stiftungsfinanzierung Kein Grund zur Freude

Meinung | Bonn · Das Bundesverfassungsgericht hat bei der Stiftungsfinanzierung nicht so geurteilt, wie die AfD es sich gewünscht hat. Der Bundestag muss jetzt endlich ein Gesetz vorlegen. Und etwas anderes sollte das Parlament gleich mitregeln, meint unser Autor.

  Erika Steinbach (AfD), Vorsitzende der Desiderius-Erasmus-Stiftung, im Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Erika Steinbach (AfD), Vorsitzende der Desiderius-Erasmus-Stiftung, im Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Foto: dpa/Uli Deck

Dieses Karlsruher Urteil hätten sich die Parteien abseits der AfD eigentlich ersparen können. Mit ihrer Gründung vor zehn Jahren startete die sogenannte Alternative ihren Weg in die Parlamente. Schon damals musste man davon ausgehen, dass die AfD womöglich irgendwann auf Gleichbehandlung pochen würde; darauf, was auf die anderen sechs politischen Stiftungen auch einregnet – Millionen vom Staat. Um für die eigenen Prinzipien in der Gesellschaft zu werben und sie bestenfalls zu verankern.