Kommentar zum Karlsruher Urteil zur Stiftungsfinanzierung Kein Grund zur Freude

Meinung | Bonn · Das Bundesverfassungsgericht hat bei der Stiftungsfinanzierung nicht so geurteilt, wie die AfD es sich gewünscht hat. Der Bundestag muss jetzt endlich ein Gesetz vorlegen. Und etwas anderes sollte das Parlament gleich mitregeln, meint unser Autor.

Erika Steinbach (AfD), Vorsitzende der Desiderius-Erasmus-Stiftung, im Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Erika Steinbach (AfD), Vorsitzende der Desiderius-Erasmus-Stiftung, im Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Foto: dpa/Uli Deck