Kommentar zu 2G und den Impffreiheiten des Einzelnen 2G an vielen Stellen alternativlos

Meinung | Düsseldorf · Auch Menschen, die nicht geimpft sind, müssen Zugang zu Lebensmittelmärkten und Apotheken haben. An anderen Stellen ist die Impffreiheit des Einzelnen mit gleichzeitigen Einschränkungen durchaus vereinbar, meint unser Autor.

 In vielen Bundesländern gibt es 2G schon, in Nordrhein-Westfalen beispielsweise nicht.

In vielen Bundesländern gibt es 2G schon, in Nordrhein-Westfalen beispielsweise nicht.

Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Kann und darf ein Staat, der dem Volk in verfassungsrechtlicher Logik das Recht auf Nicht-Geimpftsein eingeräumt hat, Getestete im Zweifel von der Grundversorgung mit Lebensmitteln und Medikamenten ausschließen? Eine Frage, die alles andere als banal ist. Das Frankfurter Verwaltungsgericht hat sie bejaht, indem es dem Handel in Hessen die Möglichkeit gegeben hat, 2G anzuwenden. Die Entscheidung mag aus Gleichbehandlungsgründen nachvollziehbar sein. Aber sie ist kaum praktikabel, weil viele Unternehmen sie nicht anwenden werden und weil sie, wenn sie es täten, mit der Frage der Kontrolle alleingelassen würden und überlastet wären. Und rechtlich bedenklich ist sie auch, weil Menschen, die sich nicht impfen lassen müssen, trotzdem die Möglichkeit eingeräumt werden muss, sich mit Dingen des täglichen Lebens einzudecken. Sonst wäre die Impffreiheit eine komplette Farce. Ein Ausweg wäre bestenfalls: Geimpfte dürfen ohne, getestete müssen mit Maske einkaufen.