Kommentar Abtreibung - Lebensschutz

Darf oder muss sich Europa aus der Diskussion um Abtreibung heraushalten? Ja, haben die Gegner des umstrittenen Berichtes im Europäischen Parlament argumentiert. Nein, votierten ihre Befürworter. Genau genommen haben alle irgendwie Recht und Unrecht zugleich.

Diese Union kann nicht gleichgültig bleiben, wenn jedes Jahr mehrere tausend Minderjährige Kinder bekommen. Sie darf aber auch nicht schweigen, wenn jährlich mehrere tausend Abtreibungen bei Mädchen unter 18 Jahren vorgenommen werden. Die deutsche Diskussion um die Reform des Paragraphen 218 hat gezeigt, dass man nicht das Recht der Frau gegen das Recht des ungeborenen Lebens ausspielen darf.

Genau das wurde in dem nunmehr abgewiesenen Bericht versucht. Dabei haben die Autoren auch noch Grenzen verwischt, die man nicht leichtfertig aufs Spiel setzt: Es ist und bleibt ein Unterschied, ob man für eine moderne Sexualerziehung eintritt oder Schwangerschaftsunterbrechungen als einfach verfügbares Instrument der Familienplanung propagiert.

Diese EU ist für alle da: für die heranwachsenden Mädchen, für die ungewollt schwangeren Frauen und für die ungeborenen Kinder. Dabei fällt das Argument der konservativen Gegner, Brüssel solle die Regelungen den Mitgliedstaaten überlassen, zumindest zwiespältig aus. Denn wenn ihr Appell für das Leben tatsächlich so uneingeschränkt alle Betroffenen einbeziehen soll, dann kann es der Gemeinschaft eben nicht egal sein, wie die Mitgliedstaaten ihren Schutz ausgestalten.

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