Kommentar Allein in Karlsruhe

Der Bundesrat wird es dieses Mal alleine riskieren müssen. Der Bundestag hat es den Kollegen aus der Länderkammer gestern in namentlicher Abstimmung schriftlich gegeben: Er wird den Weg eines zweiten Antrags auf NPD-Verbot, den der Bundesrat wohl im Juni einreichen will, nicht mitgehen. Wochen zuvor hatte bereits die Bundesregierung nach mehrmonatigem Eiertanz klargemacht, dass auch sie dieses Mal keinen eigenen Verbotsantrag einreichen werde.

Ein Risiko ist ein solcher Antrag auf Verbot der rechtsextremen NPD allemal. Vor zehn Jahren hatten Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat mit jeweils eigenen Anträgen, beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe das Verbot der NPD erwirken wollen. Sie scheiterten grandios. Der Grund: Bei ersten Verhandlungsterminen war aufgeflogen, dass unter führenden NPD-Funktionären, auf deren Aussagen sich die Verbotsanträge gestützt hatten, V-Leute des Verfassungsschutzes waren.

Dabei ist es unter den Demokraten des Bundestages unstrittig, dass die NPD neonazistisch, antisemitisch, ausländerfeindlich, rassistisch, kurz: widerlich ist. Nur sind die Hürden eines solchen Parteiverbotsverfahrens bewusst sehr hoch gesetzt. Die bloße Ablehnung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung wird nicht genügen. Der Kläger Bundesrat muss der NPD den gewollten Umsturz des Staates, also eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegen die Verfassung nachweisen. Sollte er ein zweites Mal scheitern, es wäre ein politisches Fiasko.

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