Kommentar Alter und Diskriminierung - Keine starren Grenzen
Alter darf kein Makel sein: Soweit die Theorie. In der Praxis aber wurde jeder fünfte Deutsche wegen seines Alters schon benachteiligt. Mit 70 zu alt für den Kredit, mit 50 zu alt für den Job, mit 30 zu alt für ein Stipendium. Unternehmen, die eine "Verstärkung für ihr junges, dynamisches Team" suchen, grenzen Senioren aus.
Dass ein Diskriminierungsverbot im Grundgesetz oder eine Altenquote im Betrieb die Benachteiligung der "Silver ager" beenden würde, ist Illusion. Das Nachdenken über den Status quo würde eine Verfassungsänderung aber allemal fördern. Es gibt viel zu tun. Starre Altersgrenzen könnten durch einen flexiblen Renteneintritt aufgehoben werden. Und dass Finanzämter Steuerformulare nur noch per Computer verschicken wollen, geht an der Lebenswirklichkeit vorbei.
Auch die Wirtschaft muss sich umstellen: Große Schrift auf Produkten, kleinere Essensportionen, mehr Lieferservice. Und allein mit längeren Grünphasen an Fußgängerampeln kann das höhere Lebensalter erleichtert werden.
Altersdiskriminierung hat viele Facetten. In der Schweiz müssen über 70-Jährige alle zwei Jahre zum obligatorischen Fahreignungstest. Das scheint mit Blick auf die zunehmend fitten Alten übertrieben. Zumal sich die Experten streiten, ob Senioren häufiger Unfälle verursachen als junge Führerscheinneulinge.
Der Vorschlag der Deutschen Verkehrswacht, dass Senioren freiwillig ihre körperlichen und psychischen Fähigkeiten testen lassen, zielt in die richtige Richtung. Schließlich müssen auch Ältere ein Interesse daran haben, zu wissen, ob sie verkehrstüchtig sind.