Anti-Terror-Gesetze - Strafe vor der Tat

BERLIN · Ist das Prävention per Gesetz? Die Bundesregierung hat auch vor dem Eindruck des Attentates in Paris gleich zu Jahresbeginn nun ein Anti-Terror-Gesetz vorgelegt und beschlossen, das wahrlich weit geht.

In diesem Fall setzt der Gesetzgeber, wenn denn der Bundestag noch zustimmt, den Strafrahmen deutlich vor einer Tat. Schon allein der Reiseplan beziehungsweise die Vorbereitung einer Reise in ein Krisengebiet soll künftig bestraft werden können, wenn diese Reise eine schwere staatsgefährdende Gewalttat zum Ziel hat oder eben die Ausbildung (in einem Terrorcamp) dafür liefern soll.

Echte Liberale werden hier aufheulen, weil das Gesetz doch sehr gedehnt und die Strafbarkeit allzu deutlich in das Vorfeld einer Straftat gelegt wird. Radikale Religionskrieger und andere Fanatiker werden sich davon nicht abhalten lassen, ihrer Verblendung nachzukommen, weil sie sich von keinem Gesetz auf dieser Welt abschrecken ließen. Aber: Wo sie bislang, wenn sie ermittelt werden, nicht bestraft werden konnten, können Strafverfolger potenzielle Gefährder künftig aus dem Verkehr ziehen.

Wahrscheinlich muss der Rechtsstaat im Kampf gegen radikale Islamisten, IS-Unterstützer, deutsche Dschihadisten und andere Terrorzellen so handeln, weil genau diese Gegner von Freiheit und Demokratie den Rechtsstaat zerstören wollen. Im besten Fall wird der Kampf gegen solche Islamisten mit gezielter Überwachung und einem konsequenten Strafrecht gewonnen. Im schlechtesten Fall gelingt ihnen hier ein Anschlag. Danach wäre ohnehin alles Makulatur, was bislang galt.

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