Kommentar Asylrecht - Bessere Instrumente

Die Zustimmung der Europäischen Kommission zur Ausweisung von Armutsflüchtlingen ist kein Blankoscheck. Im Gegenteil: Brüssel hat den deutschen Behörden und ihren Klagen über rumänische und bulgarische Zuwanderer sogar einen deutlichen Dämpfer verpasst. Denn ohne genaue Prüfung jedes einzelnen Schicksals darf kein EU-Bürger ausgewiesen werden.

Insofern ist die pauschale Verurteilung von Zuwanderern aus diesen Staaten nicht akzeptabel. Trotzdem ist es richtig, in betrügerischen Fällen hart zu reagieren. Für die Bekämpfung der Armut in Europa eignet sich das Asylrecht nicht. Dafür gibt es andere, bessere Instrumente.

Vor allem die Fördergelder der EU, deren sinnvolle Nutzung die Kommission überprüfen muss. Wenn Menschen aus Rumänien und Bulgarien keinen anderen Ausweg sehen, als vor der Armut in ihrer Heimat in andere Mitgliedstaaten zu fliehen, versagen die dortigen Regierungen und Behörden. Sie sind verantwortlich. Und sie müssen zur Verantwortung gezogen werden. Dafür hat die EU Mittel, die sie nutzen muss. Das Asylrecht gehört sicherlich nicht dazu.

Dass sie es nicht hinnehmen können, wenn die zuständigen Küsten-Mitglieder gestrandete Flüchtlinge ohne Einzelfallprüfung in die EU ausreisen lassen, ist nachvollziehbar. Das Grundprinzip, nachdem der erste Staat, den ein Flüchtling betritt, auch für dessen Betreuung, Begleitung, notfalls sogar Ausweisung zuständig ist, wurde erst jetzt wieder von allen unterschrieben. Auch von Italien, Griechenland, Malta und Spanien. Dann sollten sie sich auch daran halten.

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