Bundeswehr-Einsatz im Inneren Augenwischerei

Berlin · Reflexartig werden in diesen Tagen des Terrors von Paris und eines womöglich unvollendeten Attentates in Hannover wieder Rufe nach dem Einsatz der Bundeswehr im Inneren laut. Einem solchen Vorstoß liegt die Annahme zugrunde, Militär könnte, was Polizei auch kann: Täter ermitteln, ein Tatvorfeld beobachten, Gefahren abwehren, Extremisten bekämpfen.

Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben den Einsatz von Polizei und Militär aus historischer Erfahrung ganz bewusst getrennt. Nach den Erfahrungen der Nazi-Diktatur sollte Militär nie wieder als (Herrschafts)Instrument im Inneren eingesetzt werden. Innere Sicherheit war fortan für alle Zukunft ausschließlich Aufgabe der Polizei. Und dabei muss es bleiben.

Für die Bundeswehr sieht das Grundgesetz deswegen auch nur Einsätze in einem besonders schweren Unglücksfall vor, bei Naturkatastrophen oder wenn der Bestand eines Landes oder des Bundes gefährdet ist. All dies ist gegenwärtig nicht der Fall.

Die Grenze zwischen dem Einsatz von Militär und Polizei ist klar definiert. Vor allem aber gibt es keine Notwendigkeit, sie zu verschieben. Es ist Augenwischerei, den Menschen vorzugaukeln, Soldaten könnten mit einem Einsatz an deutschen Grenzen Terroranschläge verhindern. Attentate werden in aller Regel dadurch unterbunden, weil lebenswichtige Informationen zwischen Sicherheitsbehörden über eine Terrorgefahr ausgetauscht werden und nicht, weil Militär physisch Präsenz zeigt. Der Notstand in Deutschland ist zum Glück nicht festgestellt. Der Geist kann zurück in die Flasche.

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