Begoña Hermann schon dritter Fall Umstrittene Reisen zeugen von Instinktlosigkeit und Doppelmoral
Meinung | Mainz/Ahrtal · Gegen EX-ADD-Vizepräsidentin Begoña Hermann läuft wegen einer umstrittenen Reise nach der Flut ein Disziplinarverfahren. Immer gleiche Muster zeugen von Instinktlosigkeit und Doppelmoral, meint unser Autor.

Altenahr-Kreuzberg: Meterhoch türmten sich dort nach der Flut Wohnwagen. Insgesamt starben bei der Katastrophe im Juli 2021 mindestens 134 Menschen.
Foto: dpa/Boris RoesslerErst Ursula Heinen-Esser und Anne Spiegel, jetzt Begoña Hermann – eine umstrittene Reise nach der Flutkatastrophe im Juli 2021 ist einer Politikerin beziehungsweise einer politischen Beamtin nun schon zum dritten Mal zum Verhängnis geworden. In NRW sorgte die damalige Umweltministerin Heinen-Esser (CDU) für Ärger, weil sie während und nach der Flut im Juli 2021 überwiegend im Homeoffice weilte – auf Mallorca, wo sie zur Geburtstagsparty ihres Mannes sogar Kabinettskollegen begrüßte. Ihr rheinland-pfälzisches Pendant Spiegel (Grüne) verabschiedete sich gerade einmal zehn Tage nach der Flut in den Familienurlaub – für vier Wochen (mit kurzen Unterbrechungen). Die ehemalige ADD-Vizepräsidentin Begoña Hermann soll kurz nach der Flut dienstliche Gründe für eine eigentlich private Reise in die USA vorgeschoben haben, in einer Zeit, in der private Reisen in die Vereinigten Staaten wegen der Corona-Pandemie kaum möglich waren.