Kommentar Berlin/Bonn-Gesetz - Plan B

Bonn · Das rheinische Grundgesetz hat sich wieder einmal bewährt. Heißt es doch im Artikel 3: "Et hätt noch emmer joot jejange." Anders gesagt: Auch im neuen Koalitionsvertrag, so er zustande kommt, wird sich die Bundesregierung zum Berlin-Bonn-Gesetz bekennen.

Das ist die gute Nachricht. Obwohl es eigentlich ja eine Selbstverständlichkeit wäre, dass Gesetze eingehalten werden. Aber es ist eben keine Selbstverständlichkeit mehr. Man kann das rheinische Grundgesetz nämlich auch überstrapazieren. Denn es wird nicht immer gut gehen. Gesetze sind keine Dogmen, Gesetze kann man auch ändern. Und dagegen wäre juristisch nichts einwendbar.

Bald zwei Jahrzehnte hat die Arbeitsteilung zwischen Bonn und Berlin rechtlich Bestand. Bundesministerien hier, Bundesministerien dort. Bonn ist damit gut gefahren. Die frühere Bundeshaupt- und jetzige Bundesstadt hat einen Bestandsschutz erfahren, der ihr - verbunden mit der Entwicklung der Großarbeitgeber Telekom und Post - eine exzellente Entwicklung beschert hat. Ohne dass sie dafür allzu viel tun musste, ohne dass sie sonderlich kreativ gewesen wäre.

Manches in dieser Entwicklung ist Fiktion. Die ersten Dienstsitze einiger Ministerien am Rhein sind, zumindest was die Leitungsebene angeht, so eine Fiktion. Keiner dieser Minister lässt sich hier häufig sehen, mancher scheut sich sogar nicht, hier seinen Antrittsbesuch zu machen. Antrittsbesuch im eigenen Haus! Das ist demaskierend. Längst auch ist die Rutschbahn Realität, auf der die ministeriellen Arbeitsplätze von Bonn nach Berlin düsen. Die Vorschrift, dass die Mehrheit dieser Arbeitsplätze am Rhein bleiben soll, ist gebrochen. Es ist halt nur eine Soll-Vorschrift.

Einer der Minister, die sich dabei hervortun, ihr Personal nach Berlin zu ziehen, ist der (Bonner) Verteidigungsminister Thomas de Maizière. Aber es wäre falsch, sich nur auf ihn zu fokussieren, wenn es darum geht, diejenigen ausfindig zu machen, denen die ganze Arbeitsteilung missfällt und die daran arbeiten, sie aufzuheben. Aber man täusche sich nicht: Die Bundeskanzlerin und der eine oder andere Minister werden der geschichtlichen Leistung, für die Bonn steht, zwar weiterhin Anerkennung zollen, aber müsste heute abgestimmt werden, wären die Anwälte Bonns in der klaren Minderheit.

Für die Politiker der Region wird es jetzt daher mehr denn je darauf ankommen, den Status der Bundesstadt zu sichern. Auch hier gilt: Stillstand ist Rückschritt. Es gilt vielmehr, die Bundesperspektive Bonns weiterzuentwickeln. Und das heißt auch: Neues zu wagen und Altes, wenn nötig, fallen zu lassen. Bonn ist nicht damit gedient, ein einmal beschlossenes Gesetz zu zementieren, Bonn ist damit gedient, eine dauerhafte Perspektive zu erhalten.

Die Region braucht deshalb einen Plan B. Einen Plan, der Bundesbehörden sichert (oder schafft) und vielleicht auf die Präsenz des einen oder anderen Ministers verzichtet, die es ohnehin nicht gibt. Im rheinischen Grundgesetz gibt es nämlich auch den Artikel 5: "Et bliev nix wie et wor." Diesen Artikel sollte man ebenfalls ernst nehmen. Sonst kommt möglicherweise doch Artikel 4 zum Zug: "Wat fott es, es fott." Und das wäre dann wirklich eine Katastrophe für die Region.

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