Kommentar Besonderes Vertrauen

Bonn · Eltern haben keine andere Wahl, als alle Bedingungen, die ihnen Kitas in regelrechten Knebelverträgen präsentieren, zu akzeptieren - bis jetzt. Der Bonner Richter hat eine kluge Entscheidung getroffen. Ein Kommentar.

Es ist ein Problem, das viele berufstätige Eltern haben, wenn sie ihre noch sehr kleinen Kinder in privaten Kindertagesstätten unterbringen müssen, weil es nicht genügend öffentliche gibt. Sie haben keine andere Wahl, als alle Bedingungen, die ihnen Kitas in regelrechten Knebelverträgen präsentieren, zu akzeptieren. Und wenn der kleine Sohn oder die kleine Tochter sich in der Kita einfach nicht eingewöhnen kann, müssen sie auch noch draufzahlen.

Denn in den meisten Verträgen dieser privaten Kitas ist eine außerordentliche Kündigung in dem Fall ausgeschlossen. Nicht nur in Bonn. Und kommt es zum Rechtsstreit, entschieden die meisten Gerichte bisher gegen die Eltern, weil die sich ja auf einen solchen Vertrag eingelassen haben. Auch beim Bundesgerichtshof ist ein solcher Fall anhängig: Eltern haben ihn zur Revision vorgelegt, weil sie in zwei Instanzen zur Weiterzahlung verurteilt wurden, obwohl sie ihr ständig weinendes Kind nach knapp zwei Wochen aus der Kita nehmen mussten.

Der Bonner Richter hat eine kluge Entscheidung getroffen, indem er der Kita die Grenzen aufgezeigt hat. Denn es kann nicht sein, dass private Kindergärten sich alles herausnehmen können, weil die Not der Eltern, einen guten Betreuungsplatz für ihr Kind zu finden, so groß ist. Allerdings kann es auch nicht sein, dass Eltern jedes Mal vor Gericht ziehen müssen, um sich gegen diese Kitas zu wehren. Es wird höchste Zeit für eine gesetzliche Regelung, die festschreibt, dass in einer Kita Dienstleistungen erbracht werden, die besonderes Vertrauen erfordern. Denn dann ist auch eine außerordentliche Kündigung kein Problem mehr.

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