Kommentar zum Bürgergeld Blockade zum Gesetz

Meinung | Berlin · Das Bürgergeld nimmt im Bundestag die erste Hürde. Nun läuft es auf eine Kompromisssuche im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hinaus. Die Leistung muss in beide Richtungen gehen, sonst droht das Bürgergeld seine Wirkung zu verfehlen, kommentiert unser Autor.

Hubertus Heil (SPD), Bundesminister für Arbeit und Soziales, wirft seine Stimmkarten zum Bürgergeld im Bundestag ein.

Hubertus Heil (SPD), Bundesminister für Arbeit und Soziales, wirft seine Stimmkarten zum Bürgergeld im Bundestag ein.

Foto: dpa/Michael Kappeler

Das Bürgergeld kommt. Beziehungsweise: Es soll kommen. Noch ist nichts in trockenen Tüchern. Stichtag der Einführung: 1. Januar 2023. Noch 51 Tage. Dazwischen die Weihnachtszeit. Bei den Jobcentern der Bundesagentur für Arbeit schwitzen sie schon. Dort soll es ausbezahlt werden. Doch politisch gewollt und beschlossen ist das Bürgergeld bislang nur in der Ampel-Koalition und im Bundestag – mit den Stimmen der Ampel-Mehrheit und der Linke-Fraktion. Der Bundesrat muss noch zustimmen, wo die Unions-geführten Länder mit Blockade zum Gesetz drohen. Es droht die Blackbox Vermittlungsausschuss. Die Union zetert: Das Gesetz verlange Empfängern dieser staatlichen Leistung zu wenig verbindliche Gegenleistung ab. Ampel und Union müssen also noch jede Menge Streit um Änderungen abräumen. Es geht dabei um Schonvermögen (für die ersten zwei Jahre) und um Karenzzeiten für Menschen, die Arbeit suchen. Und die dies hoffentlich auch tun!