Kommentar zum beabsichtigten Umzug der IRZ Neuen Anlauf nehmen

Meinung | Bonn · Das Beispiel der IRZ zeigt: Im 30. Jahr des Umzugsbeschlusses ist die Gefahr groß, dass sich der Rutschbahneffekt weiter verstärkt. Man sollte einen neuen Anlauf in Richtung Bonn-Vertrag nehmen, kommentiert GA-Redakteur Bernd Eyermann.

  Die Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit (IRZ) ist in Bad Godesberg ansässig.

Die Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit (IRZ) ist in Bad Godesberg ansässig.

Foto: Benjamin Westhoff

Wer über den beabsichtigten Umzug der Deutschen Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit (IRZ) nachdenkt, der kommt an Konrad Beikircher wohl nicht vorbei. „Wat soll dä Quatsch?“, könnte man in Anlehnung an Paragraf 9 des „Rheinischen Grundgesetzes“ die Initiatoren der Standortverlegung fragen.