Kommentar zur strategischen Fahndung in Bonn Eingriff in Freiheitsrechte muss maßvoll sein

Meinung | Bonn · Der Bonner Polizeipräsident schöpft die Maximaldauer von 28 Tagen, welche das Polizeigesetz für verschärfte Kontrollen auf den Straßen zulässt, in vollem Umfang aus. Die Maßnahme mag Ganoven abschrecken, trifft aber auch viele unbescholtene Bürger, meint unser Autor.

Am Dienstag kontrollierte die Polizei unter anderem auf dem Hardtberg.

Am Dienstag kontrollierte die Polizei unter anderem auf dem Hardtberg.

Foto: Benjamin Westhoff

Noch mehr als drei Wochen hat die Bonner Polizei überall in der Stadt und in großen Teilen des Rhein-Sieg-Kreises das Recht, jeden Mann und jede Frau auf der Straße ohne den geringsten Verdachtsmoment anzuhalten, die Identität festzustellen und zum Beispiel die Taschen zu kontrollieren. Die sogenannte strategische Fahndung, die Polizeipräsident Frank Hoever angeordnet hat, macht es möglich.