Kommentar zur Debatte um die Freigabe von Cannabis Wenig berauschend

Meinung | Bonn · Die Bundesdrogenbeauftragte Daniela Ludwig (CSU) schlägt vor, den Besitz von Cannabis erst ab sechs Gramm als Straftat zu behandeln. Das ist scheinbar ein Zugeständnis an die Legalisierungs-Befürworter. Aber es löst das Problem nicht, kommentiert Nils Rüdel.

 Schlägt vor, den Besitz von Cannabis erst ab sechs Gramm als Straftat zu behandeln: Daniela Ludwig (CSU).

Schlägt vor, den Besitz von Cannabis erst ab sechs Gramm als Straftat zu behandeln: Daniela Ludwig (CSU).

Foto: dpa/Carsten Koall

Die endlose Debatte über die Regulierung von Cannabis ist um eine wenig berauschende Idee reicher. Die Bundesdrogenbeauftragte Daniela Ludwig (CSU) schlägt vor, den Besitz erst ab sechs Gramm als Straftat zu behandeln. Das ist scheinbar ein Zugeständnis an die Legalisierungs-Befürworter. Aber es löst das Problem nicht.