Kommentar zu „Doppelparkern“ Das Bußgeld ist zu gering

Meinung | Bonn · GA-Redakteur Thomas Leurs findet, dass private Betreiber von Parkhäusern ruhig Bußgelder für „Doppelparker“ verhängen können. Das komme allen anderen Autofahrern zu Gute.

 Wer in den Bonner Parkhäusern auf zwei Stellplätzen steht, muss bei Wiederholung mit einem Hausverbot rechnen.

Wer in den Bonner Parkhäusern auf zwei Stellplätzen steht, muss bei Wiederholung mit einem Hausverbot rechnen.

Foto: Benjamin Westhoff

Es ist immer wieder ein Ärgernis. Man fährt mit dem Auto in ein Parkhaus, erblickt von Weitem eine Lücke, und dann ist sie zum Einparken zu eng, da der Nachbar über die Linie hinweg geparkt hat. Und dann geht die Suche weiter.