Kommentar Datensammlung auf Vorrat - Enger Rahmen

Es ist ein sagenhaftes juristisches Kuddelmuddel, das die EU in Sachen Vorratsdatenspeicherung angerichtet hat. Und Deutschland steckt mitten drin: Gegen die Bundesrepublik ist ein Verfahren wegen Nichtumsetzung der EU-Vorschriften anhängig.

Die Brüsseler Kommission verlangt von der Regierung in Berlin ein Zwangsgeld von 315 000 Euro für jeden weiteren Tag, den die sieben Jahre alte EU-Richtlinie nicht in deutsches Recht umgesetzt wurde. Das ist dieselbe Kommission, die das EU-Gesetz seinerzeit auf den Weg gebracht hat, 2011 aber eingestehen musste, dass es in entscheidenden Punkten nichts taugt und deswegen generalüberholt werden muss.

In der Zwischenzeit wird jeder belangt, der sich die mangelhafte Vorschrift nicht treulich zu eigen macht. Schweden und Österreich wurden wegen dieses Versäumnisses bereits verurteilt - Vorschrift ist Vorschrift. Die Bundesrepublik Deutschland ihrerseits hatte mit der Umsetzung vor dem heimischen Bundesverfassungsgericht Schiffbruch erlitten.

Das verwarf allerdings nicht die europäische Vorgabe, sondern das, was der deutsche Gesetzgeber daraus gemacht hatte. Worauf sich ein zäher Streit in der schwarz-gelben Koalition entspann: CSU-Innenminister Friedrich stritt für, FDP-Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger gegen die Umsetzung des Europa-Rechts.

Leutheusser geht, Friedrich bleibt - so setzte sich, von nur leichtem Zähneknirschen der SPD begleitet, in den Koalitionsverhandlungen die Linie "Umsetzen!" durch. Bis jetzt - denn nun haben es auch die Berliner und Brüsseler schriftlich: Die Zwangsverpflichtung von Telekom-Anbietern, bis zu zwei Jahre lang alle Daten von Telefon- und Internetverbindungen zu sammeln, nicht auf Verdacht, sondern auf Vorrat - diese Verpflichtung ist nicht rechtens. Sie läuft demnach den europäischen Grundrechten zuwider.

Denn sie lässt jede vernünftige Abwägung zwischen dem Interesse an Sicherheit und dem Anspruch auf Schutz des Privatlebens vermissen. Die Reaktionen zeigen freilich, dass mit den Worten des Luxemburger Gerichtsgutachters noch keineswegs Klarheit hergestellt ist. Christ- und Sozialdemokraten geben sich ungerührt und verweisen darauf, dass sie doch selber Änderungen in Aussicht gestellt hätten.

Die EU-Kommission erklärt: "Wir arbeiten daran, doch gut Ding will Weile haben." Und alle sind heimlich froh, dass die Empfehlung des Generalanwalts nicht das Urteil ist und bis zu demselben noch etwas Zeit bleibt. Auch jetzt schon lässt sich feststellen: Die Argumente des Gutachters gegen die EU-Richtlinie sind derartig stichhaltig, dass es mit Nachbesserungen an den Rändern des Textes nicht getan ist. Der Rahmen der europäischen Grundrechte ist enger, als die Koalitionsarchitekten wahrhaben mochten. Gut so.

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