Kommentar Debatte um Sterbehilfe - Schwere Bürde

Es geht um das Wertvollste eines Menschen: sein Leben. Darüber ist er selbstbestimmt, jenseits von Glauben und Gesetz. Er selbst kann es gestalten.

Doch zur Gestaltung des eigenen Lebens gehört eines unweigerlich: Gesundheit. Krankheit, gerade wenn sie unumkehrbar tödlich ist, nimmt die Gestaltungschance. Aber nicht zwingend die Würde. Es ist ein schmaler Grat, ein sehr schmaler.

Der Bundestag hat sich gestern in einer ernsten Debatte einem Thema gewidmet, das in unserer immer stärker alternden Gesellschaft immer schneller Tatsachen schaffen wird: Sterbehilfe und Sterbebegleitung. Es kann kein Gesetz wie jedes andere werden, weil es auch kein Thema wie jedes andere ist. Es nimmt uns mit auf die schwere, auf die dunkle Seite des Lebens, weil am Ende der Tod steht. Der letzte Abschnitt eines Lebens.

Der Bundestag, der in seiner Zusammensetzung nichts anderes als die Vielfalt der Meinungen in der Bevölkerung widerspiegeln soll, hat sich gestern in seiner "Orientierungsdebatte" mit großer Würde und auch intellektueller Redlichkeit dem schwierigen Thema gewidmet. Die Debatte hat gezeigt: Es wird noch viele Stunden Debatte, Anhörung und auch des Nachdenkens brauchen, bis sich jeder einzelne Abgeordnete seiner Position vergewissert und seine Stimme - im Namen des Volkes - dazu abgeben kann.

Ethik und Würde müssen dabei über Pragmatismus stehen, auch wenn die alternde Gesellschaft in zehn Jahren, erst recht in 20 und 30 Jahren dazu die Fragen neu stellen wird. Wie viel Pflege ist für wen noch bezahlbar? Wie viel Betreuung ist für Schwerstkranke möglich, und haben wir dafür ausreichend Personal? Schon jetzt ist das Fehlen von Pflegern, Helfern und somit auch Zeit in Pflege- und Altenheimen wie auch in den Krankenhäuern eklatant. Doch gerade Palliativmedizin braucht Zeit und Zuwendung. Deutschland muss sie ausbauen. Das ist ein Gesellschaftsauftrag.

Der Bundestag wird, wenn er im Herbst 2015 ein Gesetz zu Sterbehilfe und Sterbebegleitung in Deutschland verabschiedet, keine radikale Lösung wählen. Also: Sterbehilfevereine oder andere Organisationsformen, die an ihrer Begleitung von Sterbewilligen auf deren letztem Lebensweg verdienen, werden keine Erlaubnis bekommen, sondern das Gegenteil: Der Gesetzgeber wird sie verbieten. Und das ist richtig.

Doch man darf die Augen nicht verschließen: Die gesellschaftliche Entwicklung wird weitergehen, unabhängig davon, wie der Bundestag 2015 entscheidet. So wie die Zahl der Alten im Land zunehmen wird, wird sich auch ihre Lobby im Bundestag vergrößern. Das schafft andere, neue Mehrheiten. Palliativmedizin wird dann kein Nischenthema mehr sein.

Weil im aktuellen Fall nicht Fraktions- und Koalitionsdisziplin siegen, sondern ethisch-persönliche Erwägungen der Abgeordneten, könnte eine Mittelposition eine Mehrheit finden: mehr Freiraum für Ärzte, wenn sie Todkranken auf deren Wunsch helfen, ihr Leiden früher zu beenden, als ihr Körper es tun würde. Nichts ist einfach bei dieser Frage von Leben und Tod. Weil das Leben einmalig ist und der Tod unumkehrbar. Niemand kann eine solche Entscheidung zurückholen. Sie muss die seltene wie begründete Ausnahme bleiben, aber sie muss möglich sein.

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