Kommentar Debatte um Wasserversorgung - Missverständlich
BRÜSSEL · Das Selbstbestimmungsrecht der Städte und Gemeinden gehört noch nicht lange zu den europäischen Grundrechten. Gerade deshalb sollte Brüssel sich um dieses hohe Gut deutlich mehr kümmern als bisher.
Der Streit ums Wasser wäre überflüssig gewesen, wenn die Kommission unmissverständlich klar gemacht hätte, dass sie ihre Wettbewerbs-Philosophie nicht auch auf jene Bereiche der Daseinsvorsorge ausdehnen will, die zu den Grundbedürfnissen der Menschen gehört.
Trotzdem ist es richtig, klar zu machen, wo kommunale Eigenverantwortung endet und wo das private Geschäft beginnt. Denn es gibt weit mehr als nur eine Handvoll Beispiele dafür, dass lokale und regionale Aufgaben in private Unternehmen ausgegliedert wurden. Klamme Kassen machen erfinderisch.
Solche Lösungen sind auch nicht unanständig, aber sie müssen anderen Regeln gehorchen als öffentliche Betriebe. Es kann in der Tat nicht sein, dass teilprivatisierte Stadtwerke mit Geldern aus dem kommunalen Haushalt gefördert werden, obwohl sie eigentlich längst in privater Hand sind. Dann müssen sie sich auch dem Wettbewerb stellen. Dieses Anliegen soll das neue Regelwerk durchsetzen.
Das ist - bedauerlicherweise - nur höchst missverständlich gelungen. Die Befürchtung, dass nun auch das Wasser zu einem Spekulationsobjekt werden könnte, lag zumindest auf der Hand. Die Bereitstellung von gesundem Wasser und seine Entsorgung sind ein Geschäft. Dass das nach klaren, sauberen Regeln ablaufen sollte, ist nachvollziehbar. Aber eben nicht selbstverständlich.