Kommentar zur Soli-Entscheidung Der Soli ist eine fragwürdige Reichensteuer durch die Hintertür

Meinung · Der Bundesfinanzhof hat eine Klage gegen den Solidaritätszuschlag abgewiesen. Für die Ampel-Koalition ist das wohl eine gute Entscheidung, weil sie friedenstiftend ist. Ökonomisch ist sie dagegen falsch, meint unsere Autorin.

  Der Solidaritätszuschlag ist laut dem Bundesfinanzhof nicht rechtswidrig.

Der Solidaritätszuschlag ist laut dem Bundesfinanzhof nicht rechtswidrig.

Foto: dpa/Sven Hoppe

Der Streit um den Solidaritätszuschlag ist fast so alt wie der Soli selbst. Nun hat der Bundesfinanzhof eine Musterklage abgewiesen und damit eine erstaunliche Entscheidung mit riskanten Folgen getroffen. Zum einen halten die Richter den Aufbau Ost für nicht abgeschlossen und verweisen darauf, dass die Sozialversicherung besondere Bedarfe habe. Das ist 33 Jahre nach der deutschen Vereinigung schon eine seltsame Sicht der Dinge, zumal es Regionen in Deutschland wie das Ruhrgebiet gibt, wo die Arbeitsmarktentwicklung schlechter als im Osten ist. Zum anderen argumentieren die Richter, dass eine Ergänzungsabgabe nicht von vornherein befristet werden muss. Stattdessen könne diese so lange erhoben werden, wie sich die Verhältnisse nicht ändern. Damit geben die Richter der Politik einen Freibrief für das Erfinden von dauerhaften zusätzlichen Abgaben.