Kommentar Der Solidarbeitrag - Alarmruf
Berlin · Das ist eine unüberhörbare Warnung an den Gesetzgeber: Der Solidaritätszuschlag ist in dem Moment verfassungswidrig, in dem der zweite Solidaritätspakt zwischen alten und jungen deutschen Ländern 2019 ausläuft.
Selbst wenn die Alarmmeldung des früheren Bundesverfassungsgerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier auf Ablehnung der politischen Eliten stößt, so hat dieser der Debatte um eine neuerliche Verlängerung des Solidaritätszuschlages viel Wind aus den Segeln genommen. Denn niemand wird sich gerne dabei ertappen lassen, eine grundgesetzwidrige Basis für die Ost-Hilfe zu verlangen.
Die Soli-Auseinandersetzung ist längst überfällig. Mehr als eine Billion Euro wurden in den Osten des Landes investiert, was völlig in Ordnung ist. Aber alles muss einmal ein Ende haben. Im kommenden Jahr feiert die Republik den 25. Jahrestag des Mauerfalls. Die Feststellung, dass man über die hochwertigen Verkehrswege oder die Luxus-Bausanierung im Osten nur bewundernd staunen kann, ist das eine.
Die andere Seite der Medaille ist ein zunehmender Nachholbedarf an Investitionen im Westen der Republik. Die Lage westdeutscher Kommunen hat sich im Laufe der letzten Jahre dramatisch verschlechtert - auch wenn die Steuereinnahmen zuletzt wieder etwas kräftiger sprudelten. Gewiss steht der Staat unter dem schwerwiegendem Verdacht, Steuermehreinnahmen niemals freiwillig wieder herauszugeben. Vielleicht gibt es einen Konsens: Deutschlandweit nur da zu helfen, wo es tatsächlich besonders dringlich ist.