Der Terror von rechts: Was zu tun ist

Das hat sich der neue Generalbundesanwalt Harald Range, der am Donnerstag in sein Amt eingeführt wurde, gewiss anders gedacht: Vom ersten Tag seiner Dienstzeit an muss er sich einer Aufgabe widmen, die wahrscheinlich nach Jahren bemessen sein wird: dem Kampf gegen den rechtsextremistischen Terror.

Denn da kommt ganz offenbar alles zusammen, was nicht zusammenkommen darf: die sprichwörtliche Blindheit auf dem rechten Auge nach dem Motto "Das gibt's doch gar nicht". Die fehlende Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsbehörden, die doch, wenn man in ruhigen Zeiten fragt, angeblich immer hervorragend funktioniert. Und die Unmöglichkeit beim Thema NPD zu handeln, weil diese Partei von V-Leuten mittlerweile so unterwandert ist, dass man sie (zahlenmäßig) für einen Kern des verfassungsfeindlichen Unternehmens halten muss. Genützt hat das nichts. Vor allem hindert es die Politik heute daran, mit Erfolg das Verbot dieser Partei zu betreiben.

Doch für den Kampf gegen den Terror von rechts ist das nicht zentral. Zentral ist es, bisher gültige Glaubenssätze in Frage zu stellen. Zum Beispiel diese: Geheimdienste und Polizei müssen in ihrer Arbeit getrennt bleiben. Verhindert das nicht gerade Erfolge? Bremst sich der Rechtsstaat im Versuch, diesen Rechtsstaat zu schützen, dabei selbst aus?

Und: Es gibt zu viel Vernetzung, zu wenig Datenschutz in Deutschland. Der aktuelle Skandal ist ein Beleg für das Gegenteil. "Kein gefährlicher Rechtsextremer kann mehr aus dem Visier der Behörden verschwinden", verspricht der Bundesinnenminister. Man muss ihn beim Wort nehmen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Nicht ohne Nachteil
Kommentar zur Wahlrechtsreform Nicht ohne Nachteil
Bekenntnis zur Truppe
Kommentar zum Veteranentag Bekenntnis zur Truppe
Wieder ein Endspiel?
Kommentar zur krieselnden Ampel-Koalition Wieder ein Endspiel?
Aus dem Ressort