Kommentar Die Debatte über das NPD-Verbot - Eins, zwei, drei

Sie werden sich positionieren müssen. Und wenn es wegen der ungewissen Erfolgsaussichten noch so heikel ist. Der Bundestag ebenso wie die Bundesregierung.

Beide Verfassungsorgane werden sich nicht weiter wegducken können bei der Frage: Stellen sie wie der Bundesrat einen eigenen Antrag auf Verbot der rechtsextremen NPD oder unterstützen sie den Antrag der Länderkammer?

Der Bundesrat hat vorgelegt und beim höchsten deutschen Gericht beantragt, die Verfassungswidrigkeit der NPD festzustellen. Der Bundestag zögert. Doch die SPD will morgen mit einer Debatte zum NPD-Verbot die Meinungsbildung des Hohen Hauses beschleunigen.

Auch die schwarz-gelbe Bundesregierung will oder kann sich bislang nicht festlegen, ob sie ein zweites Mal einen Antrag auf Verbot der rechtsextremen NPD beim Bundesverfassungsgericht riskieren soll. 2003 waren die Verfassungsorgane Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat mit jeweils eigenen Anträgen durchgefallen.

Und auch jetzt stellt sich wieder die Frage: ein, zwei oder drei Anträge? Die Gefahr: Je höher die Zahl der Anträge, desto größer die Blamage für den Staat im Fall einer erneuten Niederlage in Karlsruhe. 2003 war das Verbotsverfahren gescheitert, weil herauskam, dass V-Leute des Verfassungsschutzes in Führungsgremien der NPD saßen.

Ein Unding, der den Verdacht möglich machte, der Verbotsantrag sei auch mit Zitaten just dieser V-Leute begründet worden. Nach dieser Pleite gibt es für die Antragsteller kein Vertun: Der nächste Schuss muss sitzen.

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