Kommentar zur Entscheidung des EuGH Die Diesel-Rechte der Städte

Meinung · Dürfen Städte Umweltzonen mit Dieselfahrverboten einrichten? Ja! Dürfen sie aber auch gegen EU-Regeln vorgehen, wenn diese sie nur indirekt betreffen? Nein, sagt der Europäische Gerichtshof. Das dient der Sache, kommentiert Gregor Mayntz.

 Im Streit um Abgasgrenzwerte für Autos der Norm Euro 6 hat Deutschland einen Sieg vor dem Europäischen Gerichtshof errungen.

Im Streit um Abgasgrenzwerte für Autos der Norm Euro 6 hat Deutschland einen Sieg vor dem Europäischen Gerichtshof errungen.

Foto: dpa/Ole Spata

Die jüngste Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes dreht sich zwar um Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge. Aber es handelt sich nicht um ein Diesel-Urteil, sondern um eine Städte-Entscheidung. Und die tut der Sache gut. Man mag mit Fug und Recht argumentieren, dass sich jede Stadt genauso gegen Rechtsakte der EU wehren können muss, wie es jeder EU-Bürger kann, wenn die Europäische Union ihn in seinen Rechten verletzt. Das hat der Europäische Gerichtshof auch nicht in Abrede gestellt, sondern bestätigt.