Kommentar zur Entscheidung des EuGH Die Diesel-Rechte der Städte
Meinung · Dürfen Städte Umweltzonen mit Dieselfahrverboten einrichten? Ja! Dürfen sie aber auch gegen EU-Regeln vorgehen, wenn diese sie nur indirekt betreffen? Nein, sagt der Europäische Gerichtshof. Das dient der Sache, kommentiert Gregor Mayntz.
Die jüngste Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes dreht sich zwar um Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge. Aber es handelt sich nicht um ein Diesel-Urteil, sondern um eine Städte-Entscheidung. Und die tut der Sache gut. Man mag mit Fug und Recht argumentieren, dass sich jede Stadt genauso gegen Rechtsakte der EU wehren können muss, wie es jeder EU-Bürger kann, wenn die Europäische Union ihn in seinen Rechten verletzt. Das hat der Europäische Gerichtshof auch nicht in Abrede gestellt, sondern bestätigt.