Kommentar zu den Corona-Regeln für den Handel Die Faustregel lautet: Alle oder keiner
Meinung | Bonn · Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte die meisten Corona-Auflagen für den NRW-Einzelhandel am Montag außer Kraft gesetzt. Das Urteil ist ein Hinweis auf handwerkliche Mängel der Landesregierung, die ihre Verordnungen ein wenig oberflächlich gestaltet hatte, meint GA-Chefredakteur Helge Matthiesen.
22.03.2021
, 17:39 Uhr
Zuletzt schien es ein wenig so, als liefe die Entwicklung für den Einzelhandel fast zwangsläufig in Richtung Lockerung. Die Landesregierung hat am Montag konsequent reagiert und das Urteil des Oberverwaltungsgerichts gegen die Lockerungswünsche des Handels gewendet.