Kommentar zu den Corona-Regeln für den Handel Die Faustregel lautet: Alle oder keiner

Meinung | Bonn · Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte die meisten Corona-Auflagen für den NRW-Einzelhandel am Montag außer Kraft gesetzt. Das Urteil ist ein Hinweis auf handwerkliche Mängel der Landesregierung, die ihre Verordnungen ein wenig oberflächlich gestaltet hatte, meint GA-Chefredakteur Helge Matthiesen.

 Die Bonner Innenstadt während des Lockdowns.

Die Bonner Innenstadt während des Lockdowns.

Foto: Benjamin Westhoff

Zuletzt schien es ein wenig so, als liefe die Entwicklung für den Einzelhandel fast zwangsläufig in Richtung Lockerung. Die Landesregierung hat am Montag konsequent reagiert und das Urteil des Oberverwaltungsgerichts gegen die Lockerungswünsche des Handels gewendet.