Kommentar zum Cum-Ex-Urteil Die Justiz funktioniert

Bonn · Gerade ist viel vom Staatsversagen die Rede, ob es nun um den Katas­­trophenschutz oder die Pandemievorsorge geht. In den Finanzbehörden gibt es ebensolche Schwachstellen. Wenigstens die Justiz hat bewiesen, dass sie noch funktioniert.

 Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Bonner Landgerichts bestätigt, wonach Cum-Ex-Geschäfte illegal waren.

Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Bonner Landgerichts bestätigt, wonach Cum-Ex-Geschäfte illegal waren.

Foto: dpa/Uli Deck

Das höchstrichterliche Urteil zu den sogenannten Cum-Ex-Geschäften ist eine Bestätigung der Aufklärungsarbeit des Bonner Landgerichts, zuvorderst aber der Staatsanwaltschaft um die Kölner Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker, die in jahrelangen Ermittlungen auch grenz­­übergreifend mit Unterstützung ausländischer Behörden geholfen hat, das Geflecht aus Aktienhändlern, Rechtsanwälten und Banken zu entwirren, die mit ihren Karussellgeschäften den deutschen Fiskus um Milliardeneinnahmen gebracht haben. Der Bundesgerichtshof hat bestätigt, was das Landgericht im Frühjahr 2020 in einem ersten Urteil feststellte: Cum-Ex-Deals, bei denen sich Anleger nie bezahlte Kapitalertragsteuer mehrfach vom Finanzamt erstatten ließen, sind strafbar gewesen. Punkt.