Kommentar zum Bundes-Infektionsschutzgesetz Die Notbremse

Meinung · Über das Bundes-Infektionsschutzgesetz wird niemand jubeln. Nicht einmal die, die es geschrieben haben – weil es eine Notbremsung auslöst, kommentiert unser Autor.

 Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) steckt ihre Stimmkarte bei der Sitzung des Bundestags in die Wahlurne. Es wurde über das erweiterte Infektionsschutzgesetz zur Eindämmung der Corona-Pandemie abgestimmt.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) steckt ihre Stimmkarte bei der Sitzung des Bundestags in die Wahlurne. Es wurde über das erweiterte Infektionsschutzgesetz zur Eindämmung der Corona-Pandemie abgestimmt.

Foto: dpa/Kay Nietfeld

Über dieses Gesetz wird niemand jubeln. Nicht einmal die, die es geschrieben haben. Dieses Gesetz löst eine Notbremsung aus. Und wer zieht schon gerne die Notbremse? Die Bundesregierung will mit ihrem Bundes-Infektionsschutzgesetz diese dritte Welle der Pandemie brechen. Doch der Bund löst damit Unmut bei den Ländern aus, in dessen Kompetenzen er eingreift. Auch die Opposition ist auf dem Baum und hat, wie etwa die FDP-Fraktion, schon Klage vor dem Bundesverfassungsgericht angedroht, sollte der Gesetzentwurf an entscheidenden, weil in Freiheitsrechte einschneidende Passagen nicht überarbeitet werden.