Kommentar Die Überprüfung der Anti-Terror-Gesetze - Die Blaupause

Eine Kommission ist immer gut. Expertenmeinung liefert Vorlagen und am Ende auch noch einen Abschlussbericht. Solche "Empfehlungen" haben den Vorteil, dass sie die Regierenden zu nichts zwingen.

Auch darüber sind Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich und Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger vermutlich nicht unfroh, wenn sie jetzt den Bericht der Regierungskommission in Händen halten, die die deutschen Anti-Terror-Gesetze überprüft hat.

Friedrich, der Christsoziale, und Leutheusser-Schnarrenberger, die Liberale, können sich bis auf weiteres zuverlässig in Schach halten, wenn es um die Kontrolle der Geheimdienste, die Telekommunikationsüberwachung oder die Vorratsdatenspeicherung geht. Daran ändert auch der Bericht der Regierungskommission wenig.

Vor der Wahl tut sich in all diesen strittigen Fragen ohnehin nichts mehr. Dafür liefert der Expertenbericht die Blaupause dafür, welche Baustellen im Falle einer Neuauflage von Schwarz-Gelb nach der Bundestagswahl auf Friedrich und Leutheusser-Schnarrenberger beziehungsweise mögliche Nachfolger warten.

Ja, der Grat ist schmal, wenn es darum geht, Sicherheitsgesetze mit Freiheits- und Bürgerrechten in einer gesunden Balance zu halten. Auch deshalb haben es Friedrich und Leutheusser-Schnarrenberger mit stillschweigender Billigung der Kanzlerin geschafft, sich im Streit um die Vorratsdatenspeicherung über vier Jahre zu neutralisieren. Für staatliche Eingriffe in Grundrechte gibt es Grenzen. Es geht auch um eine Risikoabwägung: Wie viel Freiheit gibt es für wie viel Sicherheit?

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