Kommentar zum Brauchtums-„Dienstfrei“ Kein Grund für Sonderrechte im öffentlichen Dienst

Meinung | Bonn · Der Personalrat der Bonner Stadtverwaltung besteht auf dem Brauchtums-„Dienstfrei“, obwohl die Rosenmontagszüge ausfallen. Dem öffentlichen Dienst stünde gerade in der Corona-Krise etwas mehr Bescheidenheit gut zu Gesicht, meint GA-Redakteur Andreas Baumann.

 Da war die Karnevalswelt noch in Ordnung: ein Bild vom Zoch in diesem Jahr.

Da war die Karnevalswelt noch in Ordnung: ein Bild vom Zoch in diesem Jahr.

Foto: Meike Böschemeyer/MEIKE BOESCHEMEYER

Me moss och jönne künne, wie die Rheinländer so schön sagen. Stimmt sicher. Rheinisch gelassen sehen die meisten Bonner deshalb seit Jahrzehnten darüber hinweg, dass sich der öffentliche Dienst in den Karnevals-Hochburgen am Rosenmontag großzügig einen zusätzlichen freien Tag gönnt, um ausgelassen feiern zu können.