Kommentar zum Brauchtums-„Dienstfrei“ Kein Grund für Sonderrechte im öffentlichen Dienst
Meinung | Bonn · Der Personalrat der Bonner Stadtverwaltung besteht auf dem Brauchtums-„Dienstfrei“, obwohl die Rosenmontagszüge ausfallen. Dem öffentlichen Dienst stünde gerade in der Corona-Krise etwas mehr Bescheidenheit gut zu Gesicht, meint GA-Redakteur Andreas Baumann.
12.11.2020
, 12:00 Uhr
Me moss och jönne künne, wie die Rheinländer so schön sagen. Stimmt sicher. Rheinisch gelassen sehen die meisten Bonner deshalb seit Jahrzehnten darüber hinweg, dass sich der öffentliche Dienst in den Karnevals-Hochburgen am Rosenmontag großzügig einen zusätzlichen freien Tag gönnt, um ausgelassen feiern zu können.