Kommentar Eigene Verantwortung

Bonn · Dem Bundesgerichtshof sei Dank: Er hat mit seinem Urteil verhindert, dass die Helmpflicht für Fahrradfahrer quasi durch die Hintertür eingeführt wird.

Nichts anderes hätte es bedeutet, wenn einer 58-jährigen Radfahrerin aus Schleswig-Holstein eine Teilschuld an einem durch sie nicht verursachten Unfall aufgebrummt worden wäre - nur, weil sie keinen Helm trug. Nutznießer wäre allein die Versicherung gewesen, die der Frau den Schadenersatz kürzen wollte, obwohl sich diese an geltendes Recht gehalten hatte.

Das Urteil ändert aber nichts daran, dass ein Helm seinen Träger oft genug vor Schaden schützt. Kinder wie Erwachsene, auf dem Fahrrad oder beim Wintersport. Doch auch auf der Skipiste fällt es in die Verantwortung jedes einzelnen, ob er mit Helm unterwegs ist. Dass trotz Helm ein Restrisiko bleibt, lehrt nicht zuletzt der tragische Unfall von Michael Schumacher.

Zu denken gibt außerdem, dass selbst Lobbyisten von einer Helmpflicht für Radfahrer wenig begeistert sind. Mit guten Argumenten: Erkenntnisse aus Australien oder Finnland zeigen, dass die Zahl der Radfahrer mit der Pflicht rapide sinkt. Was - und da beißt sich die Katze in den Schwanz - dazu führt, dass die wenigen Radler gefährlicher leben. Denn laut Studien führt gerade die Vielzahl dazu, dass Radfahrer im Straßenverkehr von Autofahrern ernst genommen werden. Ganz zu schweigen von denen, die glauben, mit einem Helm zugleich die Unverwundbarkeit gekauft zu haben und fortan volles Risiko gehen. Aber das Leben ist und bleibt gefährlich. Mit oder ohne Helm.

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