Kommentar zu Datteln 4 Ein Bärendienst für Klima und Wirtschaft

Meinung · Das Oberverwaltungsgericht hat den Bebauungsplan für das Kohlekraftwerk Datteln 4 für unwirksam erklärt. Das Gericht hat Klima und Wirtschaft einen Bärendienst erweisen, kommentiert Antje Höning.

 Vor der Verhandlung beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, um den Streit um das Kohlekraftwerk Datteln 4, stehen Klimaaktivisten und protestieren mit mehreren Bannern auf denen "Datteln 4 - versenken" und "Schöne Aussichten" stehen.

Vor der Verhandlung beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, um den Streit um das Kohlekraftwerk Datteln 4, stehen Klimaaktivisten und protestieren mit mehreren Bannern auf denen "Datteln 4 - versenken" und "Schöne Aussichten" stehen.

Foto: dpa/Guido Kirchner

Die Klimaaktivisten können sich freuen: Seit klar ist, dass der Hambacher Forst nicht den Braunkohle-Baggern weichen muss, haben sie das Steinkohle-Kraftwerk Datteln 4 in den Mittelpunkt ihrer Proteste gerückt. Nun gibt das Oberverwaltungsgericht ihnen recht und kippt den Bebauungsplan. Schon lange haben clevere Umweltschützer – also nicht die, die im Hambacher Forst auf Gewalt setzen – das Planungsrecht als mächtige und legitime Waffe für ihre Interessen entdeckt. Ansonsten aber kennt das Urteil nur Verlierer.