Kommentar zur Entschädigung für VW-Kunden Ein Fortschritt

Meinung | Wolfsburg · Einige Hundert Millionen Euro Entschädigung muss Volkswagen an seine deutschen Kunden zahlen. Das noch jungen Instrument der Musterfeststellungsklage, auch „Einer für Alle-Klage“ genannt, hat die erste große Bewährungsprobe bestanden, kommentiert unser Autor.

 Nach der Schummelei an Dieselmotoren muss VW hohe Entschädigungen zahlen.

Nach der Schummelei an Dieselmotoren muss VW hohe Entschädigungen zahlen.

Foto: dpa-tmn/Julian Stratenschulte

Die Schummelei beim Dieselmotor kostet Volkswagen nun auch noch einige Hundert Millionen Euro an Entschädigungszahlungen für die deutschen Kunden. Das noch jungen Instrument der Musterfeststellungsklage, auch „Einer für Alle-Klage“ genannt, hat die erste große Bewährungsprobe bestanden.

Ohne sie wären Tausende Verbraucher sicher leer ausgegangen, weil sie das Risiko einer Einzelklage nicht auf sich nehmen wollten. Sie wären leer ausgegangen, weil das wichtige EuGH-Urteil dazu im Mai wegen der zwischenzeitlichen Verjährung etwaiger Ansprüche zu spät kommt. So können sie sich über eine wohl nicht einkalkulierte Zahlung im vierstelligen Bereich freuen oder doch noch individuell gegen den Konzern vorgehen.

Diese Art der Massenklage ist für die Verbraucher ein Fortschritt. Das Verfahren hat allerdings auch Unzulänglichkeiten an den Tag gebracht. So verläuft die Registrierung beim Bundesamt für Justiz zum Beispiel nicht reibungslos. Es ist lange unklar, wie viele Geschädigte zur Teilnahme an der Klage berechtigt sind. Schwerer wiegt, dass die Richter keine Vorgaben für die Höhe von Entschädigungen machen, sondern nur grundsätzlich über einen Anspruch darauf entscheiden.

Die EU bereitet gerade eine Verbesserung an dieser Stelle vor und will es ermöglichen, dass die Gerichte auch den Umfang von Entschädigungsleistungen festlegen dürfen. In diesem Fall hätten die Verbraucher ein wirklich scharfes Schwert in den Händen.

Nach der Erfahrung im Falle Volkswagen werden sich unseriöse Unternehmen zukünftig genau überlegen, ob so genannte Streuschäden Teil ihrer Geschäftsstrategie bleiben. Denn auch kleine individuelle Schäden könnten sich schnell als finanzieller Bumerang erweisen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Leerstand ist keine Option
Kommentar zu den Problemen der Vermieter Leerstand ist keine Option
Nicht alles gut
Kommentar zum Wechsel im Amt des Datenschutzbeauftragten Nicht alles gut
Zum Thema
Ende der Naivität
Kommentar zu russischer Spionage in Deutschland Ende der Naivität
Erfolg bemisst sich an Taten
Kommentar zur Bonner Klimaplan-Bilanz Erfolg bemisst sich an Taten
Lauterbachs Gesetz führt zu Chaos
Kommentar zu den Folgen der Cannabis-Legalisierung Lauterbachs Gesetz führt zu Chaos
Aus dem Ressort