Kommentar zur Palotti-Klage Eine Frage der Taktik

Rheinbach · Dass vier Ratsmitglieder den Bürgermeister verklagen, kommt in der hiesigen Kommunalpolitik nicht oft vor. Dass die Klage vor dem Kölner Verwaltungsgericht wegen des Rheinbacher Pallotti-Areals ein zweischneidiges Schwert für die klagende SPD werden könnte, findet GA-Redakteur Mario Quadt.

 Der Kölner Architekt Peter Berner (rechts) und Bürgermeister Stefan Raetz präsentieren den Siegerentwurf des städtebaulichen Wettbewerbs für das Pallotti-Areal.

Der Kölner Architekt Peter Berner (rechts) und Bürgermeister Stefan Raetz präsentieren den Siegerentwurf des städtebaulichen Wettbewerbs für das Pallotti-Areal.

Foto: grafik/Axel Vogel

Mit einem scharfen Schwert in der Hand machen sich die Rheinbacher Sozialdemokraten auf, Bürgermeister Stefan Raetz (CDU) in den letzten Monaten seiner fast 21 Jahren währenden Amtszeit zu einer Dienstreise nach Köln – zum dortigen Verwaltungsgericht  – zu bewegen. Nicht häufig kommt es in der hiesigen Kommunalpolitik vor, dass Ratsmitglieder den Bürgermeister verklagen

Die SPD muss sich die Frage stellen, ob sie derart sicher in der Annahme ist, dass der Verwaltungschef, selbst Volljurist von Haus aus, gegen die Gemeindeordnung verstoßen hat oder ob die Klageeinreichung nicht doch wahltaktischer Natur ist? Nicht wenige sagen, dass sich SPD-Ratsherr Georg Wilmers, ein anerkannter Experte für Stadtentwicklungs- und Verkehrsfragen sowie Jurist von Beruf, mit der Klageführung als möglicher Bürgermeisterkandidat seiner Partei ins Gespräch bringen will. Somit könnte das Instrument der Feststellungsklage gegen Raetz je nach Votum der Verwaltungsrichter am 28. Mai zu einem zweischneidigen Schwert werden.

Der Bürgermeister wiederum muss sich fragen lassen, ob es nicht zumindest taktisch klüger gewesen wäre, die Fraktionen im Vorfeld des Architektenwettbewerbs zur Bebauung des Pallotti-Areals mit ins Boot zu holen, bevor Politik und Verwaltung über die Entwürfe der Architekten beraten hätten. Das wäre nämlich gewiss die bessere Taktik gewesen. Ob es auch nicht im Sinne der Gemeindeordnung war, darüber urteilen die Verwaltungsrichter am 28. Mai.

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