Kommentar Entzug

Berlin · Die Idee ist nicht neu, sie wurde bereits während der ersten großen Koalition unter Angela Merkel diskutiert: den Führerscheinentzug von der Voraussetzung eines Vergehens im Straßenverkehr zu entkoppeln und als strafgesetzliche Maßnahme bei Delikten wie leichtem Diebstahl anzuwenden.

Tatsächlich ist die Idee ist nicht sachfremd. Der Führerscheinentzug ist eine der einschneidendsten Strafmaßnahmen, über die der Staat verfügt. Der Entzug berührt direkt die persönliche Mobilität und ihre zeitweilige Beschränkung. Insoweit kann sie einschüchternde Wirkung entfalten, wobei dringend berücksichtigt werden muss: Fahrverbote in ländlichen Gebieten sind gewiss eine echte Strafe. In Großstädten mit ihren dicht getakteten öffentlichen Nahverkehrs-Verbindungen ist die beschränkende Wirkung dann doch eher überschaubar.

Dies ist überhaupt das Manko dieser Idee, für die sich die möglichen Koalitionsparteien beinahe nebenher entschieden haben: Es müsste ein halbwegs unangreifbarer Sanktionskatalog entwickelt werden, der schwer Vergleichbares miteinander in Beziehung setzt: Soll ein Fahrraddieb etwa so bestraft werden wie ein rücksichtsloser Drängler auf der Autobahn? Gilt beim Führerscheinentzug das Instrument der Bewährungsstrafe? Es ist also kein Problem, das zu einer schnellen Entscheidung einlädt.

Die Juristen der Koalitionsparteien täten gut daran, sich grundsätzlich mit den Problemen zu beschäftigen, die eine derartige Lösung aufweist. Es käme auf einen Feldversuch an.

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