Kommentar zur Staatsfolter in Syrien Etwas Stolz ist erlaubt

Meinung · In einem Strafprozess um Staatsfolter in Syrien ist der Angeklagte wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Es gibt Momente, da dürfen die Deutschen ein bisschen stolz sein auf ihre Gerichtsbarkeit. Das Urteil gehört in diese Reihe, kommentiert unser Autor.

 Der Angeklagte (r) steht vor der Urteilsverkündung im Gerichtssaal des Oberlandesgerichts bei seinen Anwälten.

Der Angeklagte (r) steht vor der Urteilsverkündung im Gerichtssaal des Oberlandesgerichts bei seinen Anwälten.

Foto: dpa/Thomas Frey

Es gibt Momente, da dürfen die Deutschen ein bisschen stolz sein auf ihre Gerichtsbarkeit. Das Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz, das den syrischen Geheimdienst-Mitarbeiter Anwar R. zu lebenslänglicher Haft verurteilte, gehört in diese Reihe. Der Assad-Scherge hat in einem Gefängnis des syrischen Geheimdienstes als Chef der Ermittlungsabteilung 4000 Menschen foltern lassen und war laut Gericht für die Ermordung von 27 von ihnen verantwortlich. Ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit, das sonst wohl für immer ungesühnt bliebe.