Kommentar EU-Regeln zur Bankenrettung - Berechtigte Einwände

Wenn dieses System zur Stabilisierung der europäischen Banken hält, was es verspricht, wird der Steuerzahler künftig keine Institute mehr retten müssen.

Aber die wunderbare Welt der Geldinstitute hat sich bisher allen Versuchen entzogen, nach europäischen Regeln überwacht, saniert und unter Umständen sogar abgewickelt zu werden. Es wird also letztlich darauf ankommen, ob die von Brüssel verordnete Transparenz von den Banken aktiv mitgetragen wird.

Wenn die Prüfer der Europäischen Zentralbank wirklich alle Bücher einsehen, bei Problemen einschreiten und Korrekturen verlangen können, wenn solche Eingriffe zu raschen Kurskorrekturen führen, dann dürfen wir alle die Abwicklungsregeln unterschreiben, weil wir sie nicht brauchen.

Doch wenn es zum Ernstfall kommen sollte, wird der jetzt entworfene Mechanismus selbst zum Problem. Weil die Menschen jedes Vertrauen in die Finanzbranche verloren haben und ihr deshalb unterstellen, sich nicht an Regeln zu halten. Deshalb wollen die Bürger von einer gemeinsamen Haftung nichts wissen.

Die Einwände der Bundesregierung greifen diese Skepsis auf, gehen aber noch weiter. Das Bundesverfassungsgericht hat rote Linien eingezogen, um zu verhindern, dass EU-Stellen über die Verwendung deutscher Haushaltsmittel bestimmen. Die Bundesrepublik kann nicht zulassen, dass Steuergelder am Ende genutzt werden, um Schäden zu reparieren, weil sich andere nicht an die Regeln halten. Deshalb muss der Entwurf für die Abwicklung maroder Institute nachgebessert werden.

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