Kommentar zum Urteil gegen einen ehemaligen KZ-Wachmann Fader Beigeschmack

Meinung | Bonn · Das Gerichtsverfahren und das Urteil kommen viel zu spät. Das liegt nicht an den Tätern. Die bemühten sich nach 1945 in der Regel um ein unauffälliges Leben. Vor Gericht gehört eigentlich eine Gesellschaft, die das ermöglichte, meint unser Autor.

     Der 101-jährige Mann ist wegen Beihilfe zum Mord an Tausenden Häftlingen im Konzentrationslager Sachsenhausen zu fünf Jahren Haft verurteilt worden.

Der 101-jährige Mann ist wegen Beihilfe zum Mord an Tausenden Häftlingen im Konzentrationslager Sachsenhausen zu fünf Jahren Haft verurteilt worden.

Foto: dpa/Fabian Sommer

Fünf Jahre Haft für einen 101 Jahre alten Mann für Verbrechen, die 80 Jahre zurück liegen: Das Urteil ist sicher angemessen, denn Mord bleibt Mord und die Beihilfe dazu war auch 1943 schon strafbar. Das Urteil wird auch den Opfern gerecht, die seit Jahrzehnten darauf warten, dass auch gegen die Helfer und willigen Befehlsvollstrecker der Naziführung vorgegangen wird.