Kommentar Familienpolitik - Echter Kraftakt

Was Städte und Gemeinden, aber auch die freien Träger wie die Kirchen oder auch die Elterninitiativen in den vergangenen Jahren in Westdeutschland an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren geschaffen haben, ist aller Ehren wert.

Im Gegensatz zu den neuen Bundesländern gab es zwischen Flensburg, Aachen und dem Bodensee kaum Voraussetzungen für eine schnelle Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Kitaplatz für unter Dreijährige.

Insofern war es ein echter Kraftakt, dass jetzt, wenige Wochen vor dem Stichtag, zumindest rund 700.000 Plätze zur Verfügung stehen - selbst wenn sich der Deutsche Städtetag und die Bundesregierung derzeit noch über die genauen Zahlen streiten, und auch wenn zum 1. August der Rechtsanspruch noch nicht überall im Land erfüllt ist.

Sowohl die Landesregierungen als auch die Bundesregierung haben in den vergangenen Jahren viel Geld aufgebracht, um vor Ort die Umrüstung der Kindertagesstätten zu Betreuungseinrichtungen für kleine Kinder voranzubringen.

Es ist der richtige Weg, möglichst viele Plätze bereitzustellen, damit jene Eltern, die auf die Betreuung angewiesen sind, ihr Kind ohne schlechtes Gewissen dorthin bringen können, und alle anderen Eltern eine echte Wahlmöglichkeit haben: Betreuung zu Hause, bei einer Tagesmutter oder in der Kita.

Im Zuge der Flexibilisierung des Arbeitsmarktes wäre es allerdings gut, wenn manche Einrichtungen auch zu ungewöhnlichen Zeiten geöffnet hätten. Einer Alleinerziehenden in Früh- oder Spätschicht ist nicht damit gedient, wenn die Kita von 7.30 bis 17.30 Uhr geöffnet ist.

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