Kommentar zur Wiederaufbauhilfe Recht oder Glückssache?

Meinung · Eine gewisse Sorgfalt bei den Anträgen auf Wiederaufbauhilfe ist nachvollziehbar. Doch was bei einigen Betroffenen gefordert wird, ist lebensfern und unfair, findet GA-Redakteurin Juliane Hornstein.

Vieles wurde in der Flut 2021 zerstört. Den Betroffenen wurde schnelle Hilfe versprochen. Aber das funktioniert anscheinend nicht für alle gleich gut.

Vieles wurde in der Flut 2021 zerstört. Den Betroffenen wurde schnelle Hilfe versprochen. Aber das funktioniert anscheinend nicht für alle gleich gut.

Foto: Axel Vogel

Hand aufs Herz: Wer weiß auswendig, von welcher Firma die Waschmaschine ist? Und für welchen Preis die Bohrmaschine angeschafft wurde? Bei wem sind die Rechnungen noch vorhanden und flutsicher im Obergeschoss gelagert? Wer legt hochwertige Gegenstände nicht auch einmal in die unteren Regalfächer? Von denen, die Wiederaufbauhilfe nach der Flutkatastrophe beantragen, scheint man das zu erwarten. Genauigkeit ist grundsätzlich sicher nicht verkehrt, immerhin werden hier letztendlich Steuergelder verteilt. Auch das dabei nur „angemessener Hausrat“ berücksichtigt wird, ist nachvollziehbar. Nur was zu einem „angemessen“ Bedarf gehört, steht nicht einmal auf einem anderen Blatt – es findet sich in den Leitlinien nirgendwo. Betten, Tisch und Kleidung sollten unstrittig sein. Doch brauchen Hauseigentümer Werkzeuge? Wie groß ist ein „angemessenes Bett“, wie notwendig ein großer Topf für einen kleinen Haushalt? Und müssen sich Menschen, die Opfer einer Katastrophe wurden, wirklich belehren lassen, wo solche Dinge zu lagern waren?